Tschüss - Naturschutz ...

Der Naturschutz auf dem Drachenfelsplateau wurde aufgehoben.


In wenigen Wochen wird Richtfest sein, im September soll die über 9 Millionen teure preisgekrönte Drachenfelsneugestaltung wieder für die Besucher erlebbar sein. An das renovierte Gebäude aus den 1930er Jahren mit Konferenz- und Seminarräumen wird sich ein moderner Glaspavillon - wie man ihn aus Wellnesseinrichtungen kennt - als Restaurant anschließen. Der Architekt schwärmt von diesem Ort, der ganz sicher als einer der schönsten Aussichtspunkte Deutschlands gilt. (Zitiert nach dem KStA vom 14./15. April 2012). Dies trifft für die Aussicht zweifelsohne zu.

Ob die Vögel genau so denken, wenn sie sich den verwirrenden Spiegelbildern nähern. mag zweifelhaft sein. Seit der Auswahl des Architektenentwurfes wurde um eine "vogelfreundliche" Fassade grungen. Leider konnten sich die Beteiligten nicht einigen, so dass es zu einer richterlichen Entscheidung kommen wird: Der BUND klagt gegen die Fensterpläne, eine Entscheidung steht noch aus. Zu einem Bauaufschub konnten sich die Richter allerdings nicht aufraffen. Vielleicht wäre eine weniger moderne Konstruktion mit weniger Glas sinnvoller gewesen. Immerhin wird es zu einem Monitoring über Vogelschlag kommen. Ansonsten haben die Naturschützer nicht mehr viel zu sagen, das Drachenfelsplateau hat nicht mehr den Status eines Naturschutzgebiets, er wurde aufgehoben. Das vereinfacht auch andere Naturschutzprobleme auf dem Gipfel. Es sieht so aus, dass diese Methode Schule machen wird.

 

Das Bild zeigt die Computersimulation des Planungsbüros.

Die vom Rhein-Sieg-Kreis erteilte Erlaubnis zur Gestaltung der Glasfassade des Glaskubus auf dem Drachenfels ist rechtswidrig. Diese harsche Entscheidung können Sie in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln vom 7. August. 2012 (Az.: 14 K 4263/11) nachlesen. Allerdings kann der Rhein-Sieg-Kreis als Beklagter innerhalb eines Monats Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster stellen.