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Landesbauordnung verbietet Steingärten

Bild: Dr. Wickert
Bild: Dr. Wickert

„Mit der neuen Landesbauordnung bekommt das Bauen in Nordrhein-Westfalen ein Update für mehr Erneuerbare Energie und Mobilfunk und zugleich stärken wir den Wohnungsbau und den Umbau vorhandener Gebäude.”, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Nach dem Entwurf der Neuen Landesbauordnung soll es nicht mehr erlaubt sein, seinen Garten komplett unter Steinen oder Kunstrasen zu verstecken: "Nicht mit Gebäuden überbaute Flächen der bebauten Grundstücke sind als Gartenflächen wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen". Davon ausgenommen sind Stellplätze und Zuwegungen.

 

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